Patenschaften
Im Bergtierpark Erlenbach leben über 250 Tiere - fast ausschließlich Gebirgstiere - aus fünf verschiedenen Erdteilen. Der Freundeskreis Bergtierpark Erlenbach e.V. bietet für diese Tier-Patenschaften an.
Bereits zahlreiche Firmen und Einzelpersonen haben eine Tier-Patenschaft übernommen und unterstützen damit die Arbeit im Bergtierpark Erlenbach. Die Spenden werden für Nahrung, medizinische Versorgung, Instandhaltung der Gehege und zur Pflege der Tiere verwendet
Eine Patenschaft kann auch als Geschenk für Kinder, Enkel, Freunde oder Verwandte abgeschlossen werden.
Auf diesem Foto sehen Sie ein paar Kinder von 17 kleinen Alpaka-Paten aus der Tischtennisabteilung der SG Wald-Michelbach.
Vorgehensweise:
Mit der erklärten Bereitschaft zur Übernahme einer Patenschaft überweist Pate die Gebühren auf das entsprechende Konto und empfängt die schriftliche Bestätigung in Gestalt einer Urkunde
Übersicht Patentiere im Bergtierpark und Jahresbeiträge
Jahresbeitrag | Tiere |
20 € | Kaninchen, Huhn |
50 € | Hängebauchschwein, Kamerun-Schaf, Mara (Pampashase), Pfau, Skudden-Schaf, Waschbär, Zackelschaf, Zwergziege |
80 € | Emu (Laufvogel), Mähnenspringer, Mufflon |
130 € | Damhirsch, Känguru, Walliser Ziege |
150 € | Affe, Esel, Gämse, Lama, Muntjak-Hirsch, Pony, Steinbock |
2oo € | Alpaka |
250 € | Yak |
5oo € | Komplettes Gehege |
Auf Wunsch wird die Patenschaft auf der Patentafel veröffentlicht. Ebenso kann eine steuerwirksame Steuerbescheinigung ausgestellt werden. Bei Patenschaften ab 200 € wird auf Wunsch der Name des Paten am Gehege seines Patentieres angebracht. Außerdem erhalten Paten eine Einladung zur Eröffnungsfeier des Bergtierparks im Frühjahr eines Jahres.
Werden Sie Tierpate!
Untersützen auch Sie die Arbeit des Bergtierpark Erlenbach!
Der Tier-Patenschaftsvertrag kann für ein Jahr oder auch bis zu einer Kündigung unbefristet abgeschlossen werden.
Mit Beginn des Folgejahres verlängert sich die Patenschaft um jeweils 1 Jahr, falls sie nicht mindestens 1 Monat vor Ablauf des Kalenderjahres (bis zum 30. 11.) schriftlich gekündigt wird.
Der Patenschaftsbeitrag wird jeweils am 15. Januar eines Jahres oder erstmalig 2 Wochen nach Beginn der Patenschaft fällig.